Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl.Ing.Gerhard A, Peter B und Herbert C des Verbrechens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 3 StGB, Peter B als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB, schuldig erkannt. Darnach haben Dipl.Ing.Gerhard A und Herbert C in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken als Beteiligte mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten die Stahlbau August D KG unrechtmäßig zu bereichern, Verfügungsberechtigte der Bundesgebäudeverwaltung Wie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.März 1944 geborene Schlosser Othmar A des Vergehens des Betrugs nach den § 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 14. April 1977 in Wien in Gesellschaft der abgesondert verfolgten Walter B und Gerald C mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, den Leiter der F, Filiale Gersthoferstraße, durch Täuschung über Tatsachen und unter Benützung einer falschen Urkunde, ... mehr lesen...