Begründung: Der Zweitangeklagte L (im Urteil und am Aktendeckel entgegen seiner eigenen Schreibweise (siehe ON 38) unrichtig "Lh", was schon im Zusammenhang mit der Datenweiterleitung an das Strafregisteramt zu berichtigen sein wird) wurde mit Urteil des LG Innsbruck als Schöffengericht des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 2. Fall, 15 StGB sowie des Vergehens ... mehr lesen...
Norm: StPO §180 StPO §254 Abs4 StPO §15 StVG §3 StPO § 180 heute StPO § 180 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 180 gültig von 01.10.2002 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 134/2002 StPO § 180 gü... mehr lesen...