Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem einstimmigen Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Johann S***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auf dem einstimmigen Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Johann S***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15, 201, Absatz eins und Absatz 3, erster Fall StGB schuldig erkannt. ... mehr lesen...