Norm: StPO §241 Abs1StPO §244
Rechtssatz: Die Nichtigkeitsdrohung des § 244 StPO bezieht sich lediglich auf die Verlesung der Anklageschrift und nicht auf die Formalregel des § 241 Abs 1 StPO über den Zeitpunkt des Aufrufes der Zeugen. Entscheidungstexte 12 Os 171/86 Entscheidungstext OGH 09.04.1987 12 Os 171/86 European Case Law ... mehr lesen...