Gründe: Rechtliche Beurteilung In der geschworenengerichtlichen Strafsache gegen Mehmet Ü***** wegen der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 2. Fall StGB sowie des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB lehnte das Landesgericht Wiener Neustadt durch einen Senat von drei Richtern in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß vom 20.Juli 1995, GZ 11 b Vr 322/93-95, einen Antrag des rechtskräftig Verurteilten auf Wiederaufnahme des S... mehr lesen...