IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Frank über die Beschwerde des Herrn A. As., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Referat für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten, vom 29.1.2015 (richtig: 29.1.2016), GZ: lll-W-473/AB/10, mit welchem der Antrag vom 16.12.2015 auf Aufhebung des erlassenen Waffenverbotes abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen und der an... mehr lesen...