IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde des Herrn AA, geb. am xx,xx,xxxx, Adresse1, X, vertreten durch Rechtsanwälte1, gegen die Bezirkshauptmannschaft X als belangte Behörde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, durch Besichtigung des nackten Körpers sowie einer erkennungsdienstlichen Behandlung, beides in der Nacht vom 26.11.2016 auf den 27.11.2016... mehr lesen...