I. 1. Das Bezirksgericht Mödling stellte mit Beschluss vom 2. März 2015, Z 21 U 4/15z-18, das gegen eine jugendliche Angeklagte wegen Verdachts des Vergehens der Körperverletzung nach §83 Abs1 StGB im Stadium der Hauptverhandlung befindliche Strafverfahren gemäß §203 Abs1 iVm §209 Abs2 StPO mittels Diversion unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren vorläufig ein. Dieser Beschluss wurde dem Rechtsvertreter des als Privatbeteiligte eingeschrittenen Opfers, der nunmehrigen Antragsteller... mehr lesen...
1. Über den Antragsteller wurde mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 19. März 2015 wegen des Verdachts des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§15, 144 Abs1 StGB aus den Haftgründen der Verdunkelungs-, Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr nach §173 Abs2 Z2 und Z3 lita, b und d StPO die Untersuchungshaft mit Wirksamkeit bis längstens 2. April 2015 verhängt. 1.1. Mit in der Haftverhandlung am 2. April 2015 gefasstem Beschluss des Landesgerichtes für Stra... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd VfGG §62a Abs1 StPO §173 Abs1, §209 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geänder... mehr lesen...