Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der beim Bezirksgericht Wels zu 17 P 125/03s anhängigen Sachwalterschaftssache des Betroffenen Anton S*****, über den als „außerordentlichen Revisionsrekurs" bezeichneten Rekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Der Rekurs des Betroffenen gegen die Zurückweisung des „außerordentlichen Revisionsrekurses" durch das Gericht zweiter Instanz als Durchlaufgericht ist zulässig (RIS-Justiz RS0044547), jedoch nicht berechtigt. Wie bereits das Gericht zweiter Instanz unter Berufung auf § 91 Abs 3 GOG zutreffend ausführte, ist die Abweisung eines Fristsetzungsantrags absolut unanfechtbar (1 Ob 193/04w mwN). Da der Oberste G... mehr lesen...
Begründung: Klägerin und Drittbeklagter sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften in B*****. Mit ihrer beim Bezirksgericht Reutte eingebrachten Eigentumsfreiheitsklage begehrt die Klägerin, den beklagten Parteien aufzutragen, jegliche Eingriffe in ihr Eigentum, insbesondere das Überfahren der Grundgrenze und die Zerstörung von auf ihrem Grundstück befindlichen Pflanzungen zu unterlassen. Erst- und Zweitbeklagte hätten mit Zustimmung des Drittbeklagten eine auf dem Grundstü... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der klagenden Partei erließ das Erstgericht am 3.7.1995 gegen die beklagte Partei ein Versäumungsurteil, weil keine Klagebeantwortung erstattet worden war. Nach Zustellung des Versäumungsurteils beantragte die beklagte Partei die Bewilligung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Erstattung der Klagebeantwortung, holte die versäumte Prozeßhandlung nach und erhob hilfsweise Widerspruch gegen das Versäumungsurteil. Das Erstgericht wies den Wie... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Antrag, den ihm rechtskräftig eingeantworteten Nachlaß kridamäßig zu verteilen, ist der Rechtsmittelwerber in beiden Instanzen erfolglos geblieben. Die bestätigende Entscheidung des Rekursgerichtes enthält den Ausspruch, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,- nicht übersteigt und der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der dagegen erhobene Revisionsrekurs ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung Wie d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Rekursen des Erben Dieter F***** gegen die Beschlüsse, mit denen das ergänzte Inventar zu Gericht angenommen und der Vorstellung gegen diesen Beschluß nicht Folge gegeben wurde, nicht Folge gegeben und ausgesprochen, der Wert des Entscheidungsgegenstandes übersteige nicht 50.000,-- S, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. Der gegen den rekursgerichtlichen Beschluß erhobene Revisionsrekurs ist unzul... mehr lesen...
Gründe: Dr. Friedrich Wilhelm K*** wurde wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit b WaffenG rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (Urteile des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18. Dezember 1984, GZ 10 Vr 949/82-570, und des Obersten Gerichtshofes vom 2.Juli 1986, GZ 9 Os 76/85-27). Vorsitzender des Senates 9 des Obersten Gerichtshofes war der damalige Senatspräsident des Obersten Gerich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien dem von Dr.Wolfgang C als Subsidiarankläger hinsichtlich sämtlicher Mitglieder der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einschließlich des Präsidenten des genannten Gerichtes gestellten Ablehnungsantrag nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Seine dagegen erhobene, als 'Rekurs' bezeichnete Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse gemäß § 74 StPO - wie b... mehr lesen...