Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. MAIER und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. KLEISER, Dr. SOUHRADA-KIRCHMAYER und Dr. VESELY sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 21. Dezember 1999 folgenden Beschluss gefasst: Gegen den Beschluss des Untersuchungsrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 26. März 1999, GZ: X6c Vr X1X72/98-54, in der Strafsache gegen E und andere wegen § 28 SMG, erhebt die Datenschutzkommission als Amtspartei gem... mehr lesen...