Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Beschwerdeführerin - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß Gendarmeriebeamte des Gendarmeriepostens Ardagger am Sonntag, dem 21. Oktober 1990, gegen 14,30 Uhr, den (von ihr gelegentlich benützten) PKW ihres Ehegatten F K vor ihrer Sommer- bzw. Ferienwohnung in Freyenstein ..., Neustadtl/Donau, abgestellt wahrgenommen und daher die Anwesenheit ihres Ehegatten in der Wohnung vermut... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Hausdurchsuchung B-VG Art144 Abs1 / Legitimation StGG Art9 StPO §142 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gül... mehr lesen...