Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Anton R***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 130 vierter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Anton R***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragr... mehr lesen...