Entscheidungen zu § 141 Abs. 1 StPO

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Wien 1997/02/07 02/26/85/96

Begründung: 1. Beschwerdevorbringen Die gegenständliche Beschwerde hat folgenden Inhalt: "Gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die belangte Behörde am 18.4.1996 um ca 13:30 Uhr im Wohnhaus P-Straße, Wien, erhebt der Beschwerdeführer innerhalb offener Frist wegen Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten und von einfachgesetzlichen Rechten Beschwerde an den UVS des Landes Wien. I. Sachverhalt 1. Vorgeschichte a) Der Beschwerdefü... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.02.1997

RS UVS Kärnten 1994/04/14 KUVS-1641/8/93

Rechtssatz: Liegen die Bedingungen nach § 2 Abs 2 Hausrechtsgesetz und nach § 141 Abs 2 StPO für Zulässigkeit einer Hausdurchsuchung durch Sicherheitsorgane  aus eigener Macht nicht vor, und liegen auch die Voraussetzungen für die Vornahme einer Hausdurchsuchung ohne richterlichen Befehl nicht vor, und wird trotzdem in den Räumlichkeiten des Beschwerdeführers eine Hausdurchsuchung durchgeführt, so ist der Beschwerdeführer in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.04.1994

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