Entscheidungen zu § 139 Abs. 1 StPO

Unabhängige Verwaltungssenate

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TE UVS Wien 1995/11/09 02/26/15/95

Begründung: Die gegenständliche Beschwerde hat folgenden Inhalt: Die Beschwerdeführerin erhebt fristgerecht gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt BESCHWERDE wegen Verletzung von subjektiven Rechten an den unabhängige Verwaltungssenat für Wien: "1) ANGEFOCHTENER VERWALTUNGSAKT: Eindringen in die Wohnung der Beschwerdeführerin und Niederschlagen der Beschwerdeführerin anläßlich des Einsatzes von Organen der Bundespolizeidirektion Wien am 13.2.1995... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 09.11.1995

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