Begründung: 1. Mit selbstverfaßter Eingabe wendet sich der anwaltlich nicht vertretene Einschreiter gegen die Verwendung von nichtbeglaubigten Photokopien für ein graphologisches Gutachten im gegen ihn geführten Strafverfahren. Es liege ein "schwerer Fehler im Strafakt" vor; wiederholt ist von einem "Antrag auf Prüfung" des §135 StPO die Rede. 2. §135 StPO lautet: "IV. Prüfung von Handschriften §135. Entstehen Zweifel über die Echtheit einer Urkunde od... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/01 Strafprozeß
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt StPO §135 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. Oktober 1984, Z D 25/75, wurde Dr. K P der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, begangen dadurch, daß er am 20. Juni 1975 im Namen seines Mandanten H M gegen dessen Prozeßgegner A S bei der Bundespolizeidirektion Linz eine Anzeige wegen Verdachtes des Betruges erstattet habe, ohne den o... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt B-VG Art83 Abs2 StGG Art6 Abs1StGB §§57 ffStPODSt 1872 §2DSt 1872 §12 StGB §28 DSt 1872 §29DSt 1872 §2a VStG §31 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B... mehr lesen...