Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 22.08.2018 an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) machte Dr. XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligter, MB) einen „Verstoß gegen das DSGVO durch die Staatsanwaltschaft XXXX aufgrund einer Rufdatenerhebung im Verfahren 12 St 54/18m“ geltend und brachte vor, im Zuge einer Erhebung gegen XXXX (richtig offenbar: XXXX ) und den MB habe die Staatsanwaltschaft XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin, BF) eine R... mehr lesen...