Norm: StPO §106 Abs3
Rechtssatz: Grundsätzlich kann es nicht nur auf tatsächliche Kenntnisnahme der behaupteten Verletzung in einem subjektiven Recht ankommen, sondern muss die rechtliche Wertung ausschlaggebend sein, ob alle Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, um mit Grund verlangen zu können, dass der Betreffende das Faktum (Anordnung oder Vorgang) auch bewusst zur Kenntnis nehmen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §106 Abs3 StPO § 106 heute StPO § 106 gültig ab 01.08.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2015 StPO § 106 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 195/2013 StPO § 106 gültig von 19.01.2011 bis 31.12.... mehr lesen...