Entscheidungen zu § 105 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2014/3/19 15Os25/14m

Norm: StPO §101 Abs3StPO §105 Abs1StPO §105 Abs2
Rechtssatz: Das Erfordernis der
Begründung: eines Antrags der Staatsanwaltschaft ist allein am Zweck zu messen, dem Gericht eine Tatsachengrundlage für eine rechts? und sachrichtige Entscheidung zu vermitteln, wobei die staatsanwaltschaftliche
Begründung: nicht jenen Anforderungen entsprechen muss, die an einen gerichtlichen Beschluss oder ein Urteil gestellt werden. Bei einem Antrag auf Bewilligun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.2014

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