Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Teamleiter (TL) der Finanzpolizei im Bundesministerium für Finanzen. 2. Am 28.10.2016 erstattete der Leiter der Dienstbehörde Disziplinaranzeige gegen den BF und teilte in einem mit, dass er mit Schreiben vom 19.07.2016 wegen beschriebener Unregelmäßigkeiten bei der Aktenbearbeitung durch den BF auch eine Sachver... mehr lesen...