Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erließ nach einer niederschriftlichen Einvernahme am 11.10.2022 mit Bescheid vom 18.10.2022 gegen den Beschwerdeführer ein vierjähriges Aufenthaltsverbot, nachdem ihm das Landesgericht XXXX Ende Juli 2022 wegen des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen zu einer Freiheitsstrafe in der Höhe von 18 Monaten, davon 12 Monate be... mehr lesen...