Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 07.02.2020, Regionaldirektion Niederösterreich - Außenstelle St.Pölten, wurde über den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 76 Abs. 2 Z 2 FPG die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung angeordnet. Dagegen erhob der BF Beschwerde. Der BF befindet sich seit 14.02.2020 in Schubhaft. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.04.2020, XXXX , wurde die Beschwerde gemäß §... mehr lesen...