Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die beschwerdeführende Partei ist ein männlicher Staatsangehöriger Nigerias. 2. Ein erster Asylantrag vom XXXX 2003 wurde mit Entscheidung des Unabhängigen Bundesasylsenats vom 19.01.2007 in zweiter Instanz abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte mit Entscheidung vom 28.04.2009 die Behandlung der Beschwerde ab. 2. Ein erster Asylantrag vom römisch 40 2003 wurde mit ... mehr lesen...