Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde über die beschwerdeführende Partei (BF) gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen. Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung nach Serbien zulässig ist. Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z 7 FPG wurde ein auf drei Jahre befristetes Einreiseverbot verhängt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .03.2023 in XXXX im Rahmen einer fremdenpolizeilichen Kontrolle bei Tätigkeiten als Arbeitnehmer auf einer Baustelle ohne arbeitsmarktbehördliche Bewilligung betreten. Er wurde am selben Tag in Schubhaft genommen, die Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot erfolgte am XXXX .03.2023. Der Beschwerdeführer (BF) ... mehr lesen...