Entscheidungen zu § 46a FPG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2014/6/25 7Ob72/14k

Norm: FPG §46aK-GrvG §3a Abs1 litj
Rechtssatz: Auf die in § 46a Abs 1a FPG genannte amtswegige Feststellung, dass die Abschiebung des Betroffenen nicht möglich ist, und die daran anschließende Duldung des Aufenthalts des Fremden nimmt § 3a Abs 1 lit j K?GrvG erkennbar Bezug. Darüber hinaus kommt aber auch jede andere Mitteilung der Fremdenpolizei über die Nichtabschiebbarkeit des Fremden in Betracht, deutet doch das Wort „Mitteilung“ darauf hin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.2014

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