Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Mandatsbescheid vom XXXX .2016 wurde über die beschwerdeführende Partei gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 FPG iVm § 57 Abs. 1 AVG die Schubhaft zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens über den Antrag auf internationalen Schutz im Hinblick auf die erlassene Rückkehrentscheidung angeordnet. 1. Mit Mandatsbescheid vom römisch 40 .2016 wurde über die beschwerdeführende Partei gemäß Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer eins... mehr lesen...