IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Linkenhöller über die Säumnisbeschwerde des Herrn S. Y., vertreten durch RA, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht der MA 35 - Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt - Referat Erstanträge, zum Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vom 03.04.2012, Zahl: MA35-9/2903428-02 zu Recht erkannt: I. Gemäß § 8 Abs. 1 VwGVG wird die Säumnisbeschwerde über den am 03.04.2012 gestellten Antra... mehr lesen...