Entscheidungen zu § 20 KGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2005/9/8 8ObA32/05x

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Entscheidung | OGH | 08.09.2005

RS OGH 2005/9/8 8ObA32/05x

Norm: Vlbg GdBG §31 Abs2Vlbg GdBG §126 Abs9Vlbg KGG §20
Rechtssatz: Auch für bei der Gemeinde angestellte Kindergärtner und Kindergärtnerinnen kann eine Teilzeitbeschäftigung zulässig vereinbart werden. Unter einer Teilbeschäftigung ist aber eine solche zu verstehen, die die in § 31 Vorarlberger GBedG vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit von vierzig Wochenstunden unterschreitet. Hingegen kann § 126 Abs 9 Vorarlberger GBedG nicht dahin ausgelegt ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.2005

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