Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 28.11.2005, Zl. 45.364/4/2005, stellte das Bundesdenkmalamt (im Folgenden: belangte Behörde) fest, dass die Erhaltung des Schlosses XXXX (dreigeschossiger Schlossbau samt Altane und Rundturm, jedoch ohne den zweigeschossigen Anbau im Südwesten) in XXXX , Niederösterreich, gemäß §§ 1 und 3 Denkmalschutzgesetz (DMSG) iSd einer Teilunterschutzstellung iSd § 1 Abs. 8 D... mehr lesen...