Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte das Bundesdenkmalamt gemäß § 2 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923 (DMSG), fest, dass an der Erhaltung des Fahrgastunterstandes in XXXX, ein öffentliches Interesse tatsächlich gegeben sei. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte das Bundesdenkmalamt gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Denkmalschutzgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 533 aus 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.10.1998 teilte das Bundesdenkmalamt den Verfahrensparteien, darunter dem damaligen grundbücherlichen Eigentümer XXXX mit, dass es beabsichtige, "gemäß § 6 Abs. 2" Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923 (DMSG), in der damals geltenden Fassung festzustellen, dass an der Erhaltung des Aufnahmegebäudes und des Toilettehäuschens des Bahnhofes XXXX Nr. XXXX, Gerichtsbezirk XXXX, politischer Bezirk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Gegenstand des Verfahrens ist der ehemalige Meierhof in Kirnberg an der Mank, XXXX, Ger.- und Verw. Bezirk Melk, Niederösterreich, 1. Gegenstand des Verfahrens ist der ehemalige Meierhof in Kirnberg an der Mank, römisch 40 , Ger.- und Verw. Bezirk Melk, Niederösterreich, XXXX Kirnberg (in Folge: Objekt). Das Objekt bestand aus einem Wohntrakt und einem Schüttkasten. Eigentümerin des Objekts war zum Zeitpunkt der Er... mehr lesen...