Norm: LiegTeilG §4 Abs1TirWWservG §2 Abs4TirWWServG §33 Abs2
Rechtssatz: Dadurch, dass die Agrarbehörde hier wie ein sostiger Buchberechtigter gemäß § 4 Abs 1 LiegTeilG "aufgefordert" wurde, gegen die lastenfreie Abtrennung Einspruch zu erheben und einen solchen Einspruch unterließ, wurde weder ein Erkenntnis dieser Behörde noch die Genehmigung des abgeschlossenen Rechtsgeschäftes durch diese Behörde hinsichtlich der lastenfreien Abschreibung e... mehr lesen...