Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag vom 23.05.2019, XXXX TZ XXXX /2019-VNR 1, wurde der Beschwerdeführerin eine Eingabengebühr nach Anmerkung 1a zu TP 9 GGG in Höhe von ? 62,- und eine Einhebungsgebühr nach § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von ? 8,-, somit ein Gesamtbetrag von ? 70,- zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Vorstellung. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Steyr vom 02.07.2019, Zl. Jv 895... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Stadtgemeinde XXXX hat mit Antrag vom 04.04.2018 um Durchführung des Teilungsplanes XXXX vom 16.10.2017 mit der GZ 41183 in der KG. 19724/Haag nach den Sonderbestimmungen des § 15 LiegTeilG ersucht. Die Stadtgemeinde römisch 40 hat mit Antrag vom 04.04.2018 um Durchführung des Teilungsplanes römisch 40 vom 16.10.2017 mit der GZ 41183 in der KG. 19724/Haag nach den Sonderbestimmungen des Paragraph 15, LiegTeilG e... mehr lesen...