Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 26.01.2023, Geschäftsfallnummer 78/2023/81, wurde der Teilungsplan der Planverfasserin XXXX , vom 23.01.2023, GZ 8395-3, bescheinigt. 1. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 26.01.2023, Geschäftsfallnummer 78/2023/81, wurde der Teilungsplan der Planverfasserin römisch 40 , vom 23.01.2023, GZ 8395-3, bescheinigt. 2. Mit diesem Plan sollten vom der Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Beim Vermessungsamt Innsbruck langte am 30.11.2020 der Antrag der Eigentümer der Grundstücke XXXX (Emma und Markus S XXXX ), XXXX (Erich Anton R XXXX ), XXXX (Walter K XXXX ) und XXXX (Gemeinde V XXXX ) auf grundbücherliche Durchführung gemäß den Sonderbestimmungen des § 13 LiegTeilG betreffend der Trennstücke 1-5 des Planes GZ 5530 vom 17.11.2020 der N XXXX KG ein. Inhalt des Planes war die Abschreibung der Trennstücke 2 mit der Fläche v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Beim Vermessungsamt Vöcklabruck langte am 18.02.2020 der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin (kurz „BF“) vom 19.12.2019 auf grundbücherliche Durchführung gemäß den Sonderbestimmungen des § 13 Liegenschaftsteilungsgesetz (LiegTeilG) betreffend die Teilungsurkunde GZ 20372 vom 11.12.2019 des Dipl.-Ing. Herbert A XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, ein. Inhalt des Planes war die Abschreibung des Trennstücks 2 mit der Fläche von ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt Weiz beurkundete am 03.12.2018 den Antrag des Martin und der Sabine F XXXX auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG GFN 2402/2018/68. Als Titel des Eigentumserwerbs wurde vom Vermessungsamt Weiz das Urteil des BG Fürstenfeld, 28 C 600/16w vom 28.02.2018 und das Berufungsurteil des LG für ZRS Graz, 3 R 64/18f vom 24.05.2018 rechtskräftig und vollstreckbar am 06.08.2018 angeführt. Das Vermessungsamt stellte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt Weiz beurkundete am 03.12.2018 den Antrag des Martin und der Sabine F XXXX auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG GFN 2402/2018/68. Als Titel des Eigentumserwerbs wurde vom Vermessungsamt Weiz das Urteil des BG Fürstenfeld, 28 C 600/16w vom 28.02.2018 und das Berufungsurteil des LG für ZRS Graz, 3 R 64/18f vom 24.05.2018 rechtskräftig und vollstreckbar am 06.08.2018 angeführt. Das Vermessungsamt stellte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt Weiz beurkundete am 03.12.2018 den Antrag des Martin und der Sabine F XXXX auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke gemäß § 13 LiegTeilG GFN 2402/2018/68. Als Titel des Eigentumserwerbs wurde vom Vermessungsamt Weiz das Urteil des BG Fürstenfeld, 28 C 600/16w vom 28.02.2018 und das Berufungsurteil des LG für ZRS Graz, 3 R 64/18f vom 24.05.2018 rechtskräftig und vollstreckbar am 06.08.2018 angeführt. Das Vermessungsamt stellte ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Auf der Grundlage einer Tauschvereinbarung vom 10.09.2019 tauschten XXXX, XXXX , XXXX , XXXX , im Weiteren Beschwerdeführerin oder BF, und XXXX , XXXX , XXXX als Eigentümer der Grundstücke mit den GstNrn. 295/508 und 295/1, je KG 50106 Mondsee, zum 17.04.2019 eine geringfügige Teilfläche 1 gegen eine geringfügige Teilfläche 2 mit einem Ausmaß von jeweils ca. 8 m2. Diese Flächen si... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Auf der Grundlage einer Tauschvereinbarung vom 10.09.2019 tauschten XXXX , XXXX , XXXX , im Weiteren Beschwerdeführerin oder BF, und XXXX , XXXX , XXXX , XXXX als Eigentümer der Grundstücke mit den GstNrn. 295/1 und 295/508, je KG 50106 Mondsee, zum 17.04.2019 eine geringfügige Teilfläche 1 gegen eine geringfügige Teilfläche 2 mit einem Ausmaß von jeweils ca. 8 m2. Diese Flächen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 21.03.2020 brachte die XXXX , XXXX , XXXX im Auftrag von XXXX XXXX , XXXX , im Weiteren Beschwerdeführer oder BF, unter Zustimmung des grundbücherlichen Eigentümers des Grundstückes mit der GstNr. 1161, Katastralgemeinde (KG) 50214 XXXX auf Basis der Vermessungsurkunde der XXXX , XXXX , XXXX , GZ: 21767 vom 13.02.2020 einen Antrag vom 23.02.2020 gemäß § 13 Liegenschaftsteilun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX und XXXX haben mit Antrag vom 10.03.2015 die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes GZ 11.595/15 vom 09.03.2015 des Diplom-Ingenieur XXXX betreffend das Grundstück XXXX in der KG 42124 Kampesberg nach den Sonderbestimmungen des § 13 LiegTeilG beantragt. Mit diesem Teilungsplan soll das Grundstück XXXX mit einem Flächenausmaß von 239 m² geschaffen werden. römisch 40 und römisch 40 haben mit Antrag vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Beim Vermessungsamt Imst langte am 21.01.2014 der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf grundbücherliche Durchführung gemäß den Sonderbestimmungen des § 13 LiegTeilG betreffend die Teilungsurkunde GZ 57451/13 des XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, ein. Inhalt des Planes war die Abtrennung einer 10 m² großen Teilfläche vom Grundstück 3175/1 in der XXXX (Grundstück 3175/1 liegt der XXXX inne, ... mehr lesen...