Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) hat mit Antrag vom 08.09.2021 um Durchführung des Teilungsplanes der DI G XXXX ZT GmbH vom 02.04.2019 mit der GZ 9207-KÖN nach den Sonderbestimmungen des § 15 LiegTeilG ersucht. Die Beschwerdeführerin (BF) hat mit Antrag vom 08.09.2021 um Durchführung des Teilungsplanes der DI G römisch 40 ZT GmbH vom 02.04.2019 mit der GZ 9207-KÖN nach den Sonderbestimm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 02.10.2007, GZ P 224/2007, bescheinigte das Vermessungsamt Rohrbach den Plan der XXXX vom 20.12.2006, GZ 5986A mit den Änderungen vom 01.10.2007 (2. Ausfertigung) und verfügte die Umwandlung des neu geschaffenen Grundstücks Nr. 4675/5. Mit Bescheid vom 02.10.2007, GZ P 224 aus 2007,, bescheinigte das Vermessungsamt Rohrbach den Plan der römisch 40 vom 20.12.2006, GZ 5986A mit den Änderungen vom 01.10... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (= Bf) beantragte am 26.11.2015 in eigenem Namen, daher insb ohne Offenlegung des Handelns im Namen eines Dritten, die Bescheinigung seines Plans mit der GZ XXXX gemäß § 39 VermG. Der Antrag betrifft nach dem Akteninhalt das derzeitige Grundstück 1715 der Katastralgemeinde XXXX im Gerichtsbezirkssprengel XXXX , welches im Eigentum des Herrn [RRR], also maW eben nicht im Eigentum des Be... mehr lesen...