Entscheidungen zu § 5 Abs. 3 StrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1975/7/2 1Ob103/75

Die klagende Partei, die sich ohne nähere Darlegung ihrer Organisationsform "Wasserinteressentschaft Wasserleitung M" bezeichnet und durch den Obmann Peter B vertreten auftritt, behauptet, im Gemeindegebiet S eine Wasserleitung zu betreiben, an die die beklagte Partei, die Gemeinde S, das Schulhaus angeschlossen habe; sie begehrte von der beklagten Partei die ihr geschuldete Anschlußgebühr von 30.000 S samt Anhang. Die beklagte Partei bestritt die Parteifähigkeit der klagenden Partei ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.07.1975

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