Entscheidungen zu § 15 Abs. 2 StrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1985/3/28 6Ob6/85

Begründung: Ida Maria A ist am 18. August 1980 gestorben. In ihrem Testament vom 12. Dezember 1963 hatte sie 'zu gleichen Teilen meine ehelichen Kinder' zu Erben eingesetzt und beigefügt, derzeit zwei eheliche Kinder zu haben, nämlich die beiden am 6. September 1954 geborenen Zwillinge Johann und Ernst. Der Sohn Ernst starb den amtlichen Sterbebucheintragungen zufolge nach einem Verkehrsunfall in derselben Minute wie seine Mutter. Er hinterließ eine Witwe und den am 23. Juli 1975 ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.03.1985

TE OGH 1980/7/10 13Os79/80

Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Geschäftsführer Helmut A der Vergehen der (teils vollendeten und teils versuchten) Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und 13 FinStrG. sowie § 33 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 lit. b FinStrG. schuldig und verurteilte ihn unter Anwendung des § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG. nach § 33 Abs. 5 FinStrG. zu einer Geldstrafe von 900.000 S, im Falle der Uneinbringlichkeit zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, und zu einer Freiheitsstrafe in der ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.07.1980

RS OGH 1980/7/10 13Os79/80, 13Os147/18v

Norm: FinStrG §15 Abs2StGB §37
Rechtssatz: Keine Umwandlung der gemäß § 15 Abs 2 FinStrG verhängten Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe. Entscheidungstexte 13 Os 79/80 Entscheidungstext OGH 10.07.1980 13 Os 79/80 13 Os 147/18v Entscheidungstext OGH 24.04.2019 13 Os 147/18v Vgl; Beisatz: Da nach § 15 Abs 2 FinStrG nur dann auf ein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.07.1980

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