Entscheidungen zu § 14b StrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2004/10/12 1Ob204/04p

Begründung: Das Rekursgericht hob im Verfahren gemäß § 15 Abs 1 und § 117 WRG 1959 die über das Entschädigungsbegehren der Antragsteller ergangene Sachentscheidung des Erstgerichts auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück (ON 99). Diese Entscheidung enthält weder im
Spruch: noch in den Gründen einen Ausspruch darüber, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Das Rekursgericht hob im Verfahr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.2004

TE OGH 2002/2/26 1Ob321/01i

Begründung: Eine Bezirkshauptmannschaft verpflichtete mit Bescheid vom 11. März 1996 den Antragsteller, einen bulgarischen Staatsangehörigen, der eine Kfz-Reparatur- und Lackierwerkstätte in Himberg betrieben hatte, als Eigentümer widerrechtlich - durch einen Dritten - beseitigter Abfälle gemäß § 31 Abs 3 iVm § 117 Abs 1 WRG zum Ersatz der Entsorgungskosten von 47.374,86 S; diese Kosten seien zur Vermeidung und Verminderung einer Gewässerverunreinigung durch Ablagerung von zum Te... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.2002

RS OGH 2004/10/12 1Ob321/01i, 1Ob204/04p

Norm: AußStrG §14b WRG §117 AußStrG § 14b gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003
Rechtssatz: § 14b AußStrG ist auch im außerstreitigen Verfahren nach § 117 WRG anzuwenden. Paragraph 14 b, AußStrG ist auch im außerstreitigen Verfahren nach Paragraph 117, WRG anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.2002

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