Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Adrian R*****, vertreten durch die Mutter Petra R*****, vertreten durch Siemer-Siegl - Füreder & Partner, Rechtsanwälte in Wien, über den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Minde... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die bisher mit EUR 350,-- monatlich vereinbarte Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn Marcel ab 1. 8. 2003 um EUR 50,-- auf nunmehr monatlich EUR 400,-- bis zum Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit und wies den Antrag des Vaters, seine Unterhaltsverpflichtung zur Gänze aufzuheben, ab (ON 115). Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei.... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 4. 1983 geborene Julia R***** ist das uneheliche Kind der Elisabeth H***** und des Nikolaos P*****, dessen Vaterschaft im Verfahren 1 C 2/88 des BG Krems an der Donau rechtskräftig festgestellt wurde. Mit Beschluss vom 11. 10. 1988, GZ 1 P 116/88-4, gewährte das Erstgericht gemäß § 4 Z 2 UVG iVm § 6 Abs 2 Z 1 UVG erstmals monatliche Unterhaltsvorschüsse für die Minderjährige Julia R*****. Mit Beschluss vom 11. 10. 1988, GZ 1 P 116/88-4, gewährte das Erstgerich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überließ die Nachlassaktiva von EUR 122,80 dem Sohn der Erblasserin und berechtigte ihn zur Verfügung über dieses Guthaben. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Tochter der Erblasserin nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 20.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht legte den von der Tochter der Erblasserin erhoben... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder Magdalena I*****, Ahmed I*****, und Naema I*****, wegen Unterhalt, infolge des „außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters Ahmed S*****, vertreten durch Dr. Johann Krahl, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin hinterlegte beim Verwahrschaftsgericht Mietzinse im Gesamtausmaß von 13.863,78 EUR. Ein Gerichtshof erster Instanz bewilligte der Zweiterlagsgegnerin zur Sicherung einer Forderung von 348.458 EUR s.A. gegen den Dritterlagsgegner u.a. die Forderungsexekution durch Pfändung von Forderungen desselben gegen das zuständige Oberlandesgericht, „Verwahrungsabteilung". Das Verwahrschaftsgericht wies diese Abteilung gemäß § 310 Geo an, die betreffende Exekution zur ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war nach dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleich vom 21. 6. 2001 verpflichtet, ab 1. 2. 2001 monatliche Unterhaltsbeiträge von S 4.000 (EUR 290,69) für Christiane und S 3.000 (EUR 218,02) für Anna zu bezahlen. Am 16. 2. 2004 hat er sich (in mit der Bezirkshauptmannschaft Wels getroffenen Unterhaltsvereinbarungen gemäß § 214 Abs 2 ABGB) ab 1. 1. 2004 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von jeweils EUR 350 für die beiden Kinder verpflic... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluss des Erstgerichtes wurden über Antrag der beiden Minderjährigen deren Unterhalt von im Scheidungsvergleich vorgesehenen monatlichen EUR 290,-- bzw EUR 276,-- auf einen monatlichen Unterhalt von EUR 420,-- bzw EUR 360,-- angehoben. Das Rekursgericht hat dem Rekurs des Vaters gegen diese Anhebung des von ihm zu leistenden Unterhaltes nicht Folge gegeben. Es hat ferner ausgesprochen, dass im Hinblick auf die bereits vorliegende Rechtsprechung der ordentlich... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte, dem Vater, der der mj Judith monatlich EUR 259,59 an Unterhalt zu leisten hat, die (zusätzliche einmalige) Zahlung von EUR 717,94 für diversen Sonderbedarf des Kindes aufzutragen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater, EUR 90,-- zu zahlen, und wies das Mehrbegehren von „EUR 717,94" ab. Das von der Mutter hinsichtlich des abweislichen Teiles der erstinstanzlichen Entscheidung angerufene Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes mi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 31. 12. 1998 einen vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbeitrag von 12.773,96 EUR fest (P 1.). Es stellte weiters aufgrund bereits rechtskräftig gewordener Beschlüsse eine Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2003 von 24.858 EUR fest (P 2.) und ordnete an, dass vom gesamten Rückstand von 37.631,96 EUR bereits geleistete Teilzahlungen von zusammen 25.751,66 EUR und anrechenbare Naturalunterhal... mehr lesen...
Begründung: Die beiden mj Kinder entstammen der inzwischen rechtskräftig geschiedenen Ehe ihrer Eltern. Zuletzt war der Vater mit Beschluss des Erstgerichtes vom 3. 9. 2003 zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen in Höhe von EUR 627,-- für die Tochter und EUR 462,-- für den Sohn, jeweils ab 1. 4. 2003, verpflichtet worden (ON 14), wobei die Unterhaltspflicht für den jüngeren Sohn ab 1. 2. 2004 im Wege eines Unterhaltsvergleiches der Eltern auf EUR 528 angehoben wurde (ON 16). Mit Schrift... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte einen Erben- und Abwesenheitskurator gemäß § 77 Z 2, § 131 AußStrG für den - zur Adoption freigegebenen - unehelichen Sohn des vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin und zur Ausforschung allfälliger weiterer Erben. Das Erstgericht bestellte einen Erben- und Abwesenheitskurator gemäß Paragraph 77, Ziffer 2,, Paragraph 131, AußStrG für den - zur Adoption freigegebenen - unehelichen Sohn des vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin und zur Ausforsch... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Der nun seit 10. 9. 2002 volljährige Unterhaltsberechtigte ist der eheliche Sohn des Mag. Dr. Ilan F***** (im Folgenden Vater) und der Christine F***** (im Folgenden Mutter), die getrennt leben. Nach der Trennung der Eltern wohnte der Unterhaltsberechtigte zunächst beim Vater, dann bei der Mutter und wurde schließlich vom 21. 2. 2002 bis 10. 9. 2002 in Gemeindepflege (volle Erziehung) des Jugendwohlfahrtsträgers übernommen. Am 29. 10. 1996 stellte die Mutter als gesetzli... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge des am 10. 10. 1991 geborenen minderjährigen Otto kommt seiner unehelichen Mutter zu. Über einen Antrag auf Obsorgewechsel des Vaters (ON 185 und 186 samt Erwiderung der Mutter ON 189) wurde bisher noch nicht entschieden. Im seit vielen Jahren mit Heftigkeit geführten Streit der Kindeseltern über das Besuchsrecht zum minderjährigen Sohn einerseits und den vom Vater zu leistenden Geldunterhalt andererseits war dieser zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom... mehr lesen...
Begründung: Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG nicht zulässig sei. Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Den Kindern wurde zunächst mit Beschlüssen vom 30. 8. 1999 des damals zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Zeit vom 1. 8. 1999 bis 31. 7. 2002 monatliche Unterhaltsvorschüsse von je S 1.700,-- gewährt, weil der uneheliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen war. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 22. 8. 2002 wurden diese Unterhaltsvorschüsse in der monatlichen Höhe von je EUR 181,68 für die Zeit vom 1. 8. 2002 bis 31. 7. 2005... mehr lesen...
Begründung: Die gesetzliche Vertreterin des Kindes beantragte die Erhöhung der Unterhaltsleistung des Vaters von monatlich EUR 174,41 auf monatlich EUR 273,25 für die Zeit vom 11. 9. 1999 bis 30. 6. 2000, auf monatlich EUR 278,34 für die Zeit vom 1. 7. 2000 bis 30. 6. 2001 und auf monatlich EUR 288,-- ab 1. 7. 2002. Das Erstgericht erhöhte den Unterhalt antragsgemäß. Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. 10. 2002 eingebrachten und mit EUR 16.394,81 bewerteten Klage stellte die Klägerin das Begehren, die beklagten Parteien als Berechtigte aus dem ob einer näher bezeichneten Liegenschaft zu ihren Gunsten einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbot schuldig zu erkennen, die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Titularschuld (des Sohnes der Beklagten gegenüber der Klägerin) in Höhe von EUR 14.578,17 z... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit einer Unterhaltsvereinbarung mit dem Unterhaltssachwalter zu einem Unterhaltsbeitrag von 213 EUR monatlich für die am 3. 1. 2002 geborene Minderjährige verpflichtet. Das Kind begehrt die Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf 300 EUR monatlich, der Vater die Herabsetzung auf 161 EUR. Die Vorinstanzen gaben dem Erhöhungsbegehren statt und wiesen das Herabsetzungsbegehren des Vaters ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Mit den Beschlüssen des Erstgerichtes vom 11. 7. 2002, ON 107 und ON 108, wurde dem Unterhaltserhöhungsbegehren der nunmehrige Rechtsmittelwerber teilweise stattgegeben. Die Entscheidungen wurden ihnen am 17. 7. 2001 durch Hinterlegung zugestellt. Am 1. 8. 2001 langte beim Erstgericht ein Schriftsatz ein, mit dem die Mutter der beiden Unterhaltsberechtigten in deren Namen den Antrag stellte, die Rechtsmittelfrist für die Anfechtung der beiden Beschlüsse vom 11. 7. 2002 ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Minderjährigen verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 1. September 2001 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 448,-- und wies das Mehrbegehren ab. Infolge der Rekurse der Minderjährigen gegen den abweisenden Teil des Beschlusses sowie des Vaters mit dem Begehren, ihn lediglich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 403,-- zu verpflichten, änderte das Rekursgericht den monatlichen Unterhaltsbeitrag auf EUR 474,-- und sprach aus, das... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller eine Abänderung einer bestehenden Benützungsregelung an einem Objekt, an dem er und die Antragsgegnerin schlichte Miteigentümer seien. Das Ehegattenwohnungseigentum sei aufgehoben. Die bisher geltende Benützungsregelung sei befristet gewesen. Die Antragsgegnerin wendete ua Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs und örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts ein. Das Erstgericht wies beide E... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde am 1. 10. 1993 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsvergleich kamen die Eltern ua überein, die Obsorge hinsichtlich beider Kinder der Mutter allein zu übertragen. Der Vater verpflichtete sich, für die Tochter S 3.000,-- (= EUR 218,02) und für den Sohn S 2.000,-- (= EUR 145,35) monatlich an Unterhalt zu bezahlen. Über Antrag der von der Mutter vertretenen Kinder, die zuletzt (mit Schrifsatz vom 18. 2. 2002) eine Erhöhu... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater mit einstweiliger Verfügung vom 29. 1. 2002 (ON 6), der Minderjährigen ab 29. 1. 2002 einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von EUR 105,40 zu bezahlen. Mit dem erstangefochtenen Beschluss (42 R 191/02b) gab das Rekursgericht (ua) dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei (wobei es in der gemeinsamen Au... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die erstinstanzlichen Beschlüsse, mit denen den Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG von je 1.200 S (= 87,21 Euro) monatlich für den mj. Janis und die mj. Bettina und je 800 S (= 58,14 Euro) monatlich für die mj. Nicole und den mj. Florian ab dem 1. März 2002 weitergewährt wurden, bestätigt und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat die erstinstanzl... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Theresa wurde am 9. 9. 1994 geschieden. Das Kind lebt bei seiner Mutter, der die Obsorge übertragen wurde. Der Vater wurde mit Beschluss des Pflegschaftsgerichtes vom 19. 2. 2001 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.000,-- verpflichtet. Am 2. 10. 2001 beantragte der Magistrat der Stadt W***** (Jugendwohlfahrt) in Vertretung des Kindes die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. 10. 2001 um S 830,-- (= EUR 60,32) auf S 3.830,-- (= E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 5.200 ab 1. 3. 1999 und wies das darüberhinausgehende Mehrbegehren (unbekämpft) ab. Das Rekursgericht wies den dagegen von der Mutter erhobenen Rekurs, soweit er sich gegen den Zuspruch eines monatlichen Unterhaltsbeitrages in der Höhe von S 4.000 ab 1. 1. 2001 richtete, mangels Beschwer zurück und gab ihm im Übrigen nicht Folge. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsre... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von 101,74 EUR (= S 1.400) verpflichtet. Die Minderjährige begehrte die Erhöhung des Unterhalts ab 1. 12. 1999 auf 276,16 EUR (= S 3.800) monatlich. Das Erstgericht erhöhte den vom Vater monatlich zu leistenden Unterhaltsbeitrag um 148,26 EUR (= S 2.040,10) auf 250 EUR (= S 3.440,08) und wies das Mehrbegehren - unbekämpft - ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und s... mehr lesen...