Entscheidungen zu § 12 Abs. 1Au StrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2011/1/28 6Ob1/11g

Begründung: Die Rechtsmittelwerberin begründet die Zulässigkeit ihres außerordentlichen Revisionsrekurses damit, dass das Rekursgericht von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 2 Ob 270/04a abgewichen sei. Rechtliche Beurteilung Eine iSd § 62 Abs 1 AußStrG erhebliche Rechtsfrage wird damit nicht aufgezeigt, hängt doch die Entscheidung nicht von der Lösung der bezeichneten Rechtsfrage ab. Eine iSd Paragraph 62, Absatz eins, AußStrG erhebliche Rechtsfrag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.01.2011

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