Norm: Wr.PPG §4 Abs2 Z1, Z2 - Stufe 5 bzw 6
Rechtssatz: Angelman-Syndrom auch Happy-Puppet-Syndrom genannt Eine dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson findet bei der Einstufung nämlich nur dann Berücksichtigung, wenn eine Gefahr der Eigengefährdung oder Fremdgefährdung „wahrscheinlich" ist. Die alleinige Möglichkeit einer derartigen Situation reicht noch nicht aus. Nicht einmal akute, aber nur selten auftretende Anfälle, Psychosen etc reichen... mehr lesen...