Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht einhelliger Rechtsprechung, daß einem besonderen gesetzlichen Kündigungs- und Entlassungsschutz (Bestandschutz) widersprechende Entlassungen rechtsunwirksam sind, dem geschützten Arbeitnehmer aber unbenommen ist, auf die Geltendmachung dieses Schutzes im konkreten Fall zu verzichten und sich statt dessen auf die Ersatzansprüche nach § 29 AngG (§ 1162 b ABGB) zu beschränken, zumal ein Arbeitnehmer nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin seit 2.11.1992 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Sie bezog ein monatliches Bruttogehalt von S 14.000. Für die schwangere Klägerin begann das achtwöchige Beschäftigungsverbot des § 3 MSchG am 13.1.1994. Am 8.3.1994 gebar die Klägerin ein Kind. Sie vereinbarte mit ihrer Dienstgeberin einen zweijährigen Karenzurlaub, der am 8.3.1996 enden sollte. Die Klägerin war bei der nunmehrigen Gemeinschuld... mehr lesen...