Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen beanspruc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger kündigten am 26.9.1984 das Hausbesorgerdienstverhältnis der Beklagten zum 31.12.1984 gerichtlich auf; sie begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, die von ihr bewohnte, näher bezeichnete Hausbesorgerwohnung geräumt zu übergeben. Als Kündigungsgrund wurde geltend gemacht, die Beklagte habe die von ihr eingenommenen Geldbeträge aus der Ausgabe von Waschmünzen an die Hausparteien für sich behalten, obwohl sie verpflichtet gewesen sei, die Geldbe... mehr lesen...
Der Beklagte ist Alleininhaber der Apotheke "Zum Hirschen" in L; in dieser Apotheke war der Kläger ab 1. August 1949 als angestellter Apotheker beschäftigt, bis das Dienstverhältnis vom Beklagten zum 30. Juni 1968 gekundigt wurde. Während der Kündigungsfrist wurde der Kläger vom Beklagten mit Schreiben vom 20. Juni 1968, zugekommen am 25. Juni 1968, fristlos entlassen. Der Kläger begehrte zuletzt vom Beklagten mit der Behauptung, die Entlassung sei grundlos erfolgt, die Bezahlung ... mehr lesen...