Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. Jänner 1981 bis 30. April 1986 und vom 5. Mai 1986 bis 25. Juni 1990 bei der Beklagten angestellt und als Korrektor beschäftigt. In dieser Eigenschaft war er mit den Vorarbeiten für die jährliche Erstellung des F*****jahrbuches betraut, das die Beklagte seit 1981 im Auftrag des S*****verbandes herstellte. Seit 1986 erledigte der Kläger sämtliche mit der Vorbereitung und Koordinierung der Herstellung des Jahrbuches verbundenen Aufgaben. Er s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 49 % Gesellschafter der beklagten Partei, wogegen die Tiroler Ärztekammer 51 % der Geschäftsanteile hält. Der Kläger begehrt - nach dem Stand des Verfahrens am Schluß der mündlichen Streitverhandlung - 1. den Generalversammlungsbeschluß der beklagten Partei vom 26.5.1981 auf Abberufung des Klägers als Geschäftsführer für nichtig zu erklären und 2. die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den mit dem Kläger abgeschlossenen Geschäftsführervert... mehr lesen...