Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Klägerin wegen der vom Ehegatten der Beklagten mit ihrem Wissen wiederholt fälschlich erhobenen Beschuldigungen des Diebstahls und des Betrugs das Lehrverhältnis begrün... mehr lesen...