Norm: AngG §23 Abs1 AngG §23 Abs1aMuttSchG §15eVKG §76 AngG Art. 1 § 23 heute AngG Art. 1 § 23 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2004 AngG Art. 1 § 23 gültig von 01.07.1990 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3. 7. 1995 bis 18. 8. 2005 bei einer GmbH als Angestellte beschäftigt. Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wurde am 2. 6. 2005 Konkurs eröffnet. Das Dienstverhältnis endete durch berechtigten Austritt der Klägerin gemäß § 25 KO. Auf das Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärzten Anwendung. Die Klägerin war vom 3. 7. 1995 bis 18. 8. 2005 bei einer GmbH als Angestellte beschäftigt. Über das Vermögen d... mehr lesen...