Entscheidungen zu § 6 Abs. 2 AÖSp

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1991/7/11 7Ob16/91

Norm: AÖSp §6 Abs2
Rechtssatz: Der Zweck der Ausschlußklausel des § 6 Abs 2 AÖSp und im speziellen des Ausschlusses von Schäden aufgrund von Temperatureinflüssen ist darin zu erblicken, daß der Versicherungsnehmer dazu gebracht wird, nur einwandfreies und ohne besonderes Risiko transportfähiges Gut in ordnungsgemäßer Verpackung mit sämtlichen ordnungsgemäß ausgestellten Dokumenten zu versenden. Der Zweck der Ausschlußklausel des Para... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1991

RS OGH 1991/7/11 7Ob16/91

Norm: AÖSp §6 Abs2 litaHGB §821 Abs6
Rechtssatz: Der Ausschluß der Haftung für "Schäden", die durch Temperatureinflüsse verursacht werden, betrifft nur Schäden, die auf normale witterungsbedingte Temperaturschwankungen zurückzuführen sind. Ist der durch Temperaturschwankungen zurückzuführen sind. Ist der durch Temperaturschwankung verursachte Schaden auf eine von außen auf die versicherte Ware einwirkende unvorhergesehene Gefahr zurüc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1991

RS OGH 1991/7/11 7Ob16/91

Norm: AÖSp §6 Abs2HGB §821 Abs6 ZPO §503 Z4 E4c3 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Gegenüber dem Nachweis, daß die Güter vollständig unversehrt abgeladen worden sind, kann der Versicherer den Gegenbeweis führen, daß die B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.07.1991

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