Norm: ABGB §1014 AÖSp §30HGB §396 Abs2HGB §407 Abs2 ABGB § 1014 heute ABGB § 1014 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Da der Grenzspediteur oder Frachtführer mit der zollmäßigen und verwaltungsmäßigen Behandlung der Güter an der Grenze eine Geschäftsbesorgungstätigkeit ausführt, entspric... mehr lesen...