Norm: FTEG §3 Abs2TKG §41. 67UWG §1
Rechtssatz: 1.) Zulässigkeit des ord. Rechtsweges und Zuständigkeit der Zivilgerichte bei Anwendbarkeit des UWG (hier: behaupteter Verstoß gegen TKG) trotz Kompetenz der Regulierungsbehörde. Gerichtliche Entscheidung kann jedoch meritorisch nicht jene der Regulierungsbehörde ersetzen. 2.) Einrichtung eines weiteren WLAN im Funkbereich eines bereits bestehenden WLAN trotz Störungsanfälligkeit nicht generell un... mehr lesen...