Entscheidungen zu § 13 TEG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1979/3/20 5Nd506/79, 5Nd507/79, 7Nd504/82

Norm: TEG §13
Rechtssatz: Unter dem letzten Wohnsitz bzw Aufenthalt im Sinne dieser Gesetzesstelle ist nicht der letzte inländische Wohnsitz bzw Aufenthalt, sondern jener zu verstehen, den der Verschollene unmittelbar vor dem Eintritt seiner Verschollenheit hatte. Entscheidungstexte 5 Nd 506/79 Entscheidungstext OGH 20.03.1979 5 Nd 506/79 Veröff: SZ 52/46 = ZfRV 1980/74 (Glo... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1979

TE OGH 1954/11/3 1Nd357/54

Der Oberste Gerichtshof lehnte in der Todeserklärungssache die Bestimmung des Gerichtes, welches für diese Rechtssache als örtlich zuständig zu gelten hat, ab. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Antragstellerin verlangt die Todeserklärung ihrer Schwiegertochter Gertrud Margarete P., die am 20. Juli 1945 im Internierungslager "K. Lager 5", in der Gegend des Ural, gestorben sein soll. Der Sohn der Antragstellerin und Gatte der Gertrud P., Josef P., ist am 2... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.11.1954

RS OGH 1954/11/3 1Nd357/54

Norm: JN §66JN §67TEG §13
Rechtssatz: Für das Verfahren zur Todeserklärung einer Ehefrau ist das Gericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes, das ist das Gericht des Wohnsitzes des Mannes, zuständig. Entscheidungstexte 1 Nd 357/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 1 Nd 357/54 Veröff: SZ 27/275 = JBl 1955,126 European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1954

TE OGH 1954/9/29 3Ob528/54

Die Klage ist gegen die Verlassenschaft nach Johann S. auf Feststellung der Vaterschaft des Johann S. zu dem am 12. Juli 1944 außer der Ehe geborenen minderjährigen Kläger Herbert G. gerichtet. Da der Sterbefall des angeblich am 28. Feber 1945 im Kriegseinsatz gefallenen Johann S. standesamtlich nicht registriert ist, dieser sohin als kriegsvermißt zu gelten habe, bestellte das Kuratelsgericht gemäß § 276 ABGB. für ihn einen Abwesenheitskurator, mit dem der gegenständliche Prozeß du... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1954

RS OGH 1954/9/29 3Ob528/54

Norm: ABGB §276 IbTEG §4TEG §13
Rechtssatz: Bestellung eines Abwesenheitskurators für einen ehemaligen Soldaten, der laut eines Briefes des Kompaniechefs gefallen ist, dessen Sterbefall aber noch nicht durch öffentliche Urkunden nachgewiesen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 528/54 Entscheidungstext OGH 29.09.1954 3 Ob 528/54 Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1954

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