Norm: TEG §1 Abs1TEG §3
Rechtssatz: Für die Einleitung eines Todeserklärungsverfahrens ist nicht nur der Ablauf der für die Todeserklärung aufgrund allgemeiner Verschollenheit gemäß § 3 TEG vorgesehenen Fristen (von zehn Jahren ab dem letzten Lebenszeichen oder unter entsprechenden Umständen noch kürzere Zeiträume), sondern auch nach dem Umständen des Falles überdies das Vorliegen ausreichender
Gründe: für die Annahme ernstlicher Zweifel an sein... mehr lesen...
Begründung: Der österreichische Staatsbürger Ernst P***** wurde *****1938 in Wien geboren. *****1965 schloß er vor dem Standesamt Wien-Favoriten die Ehe mit Beatrix Herta P*****. Dieser Ehe entstammen die *****1965 geborene Antragstellerin Barbara P***** und der *****1968 geborene Ernst P*****. Ende Mai 1968 verließ Ernst P***** sen. seine Familie und ließ seither weder gegenüber seiner Gattin noch seinen Kindern etwas von sich hören. Sein letzter bekannter Aufenthalt war in Salzbur... mehr lesen...