Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 TEG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2003/11/26 3Ob209/03m

Begründung: Der Revisionsrekurswerber (in der Folge Antragsteller) beantragte am 11. März 2003, seinen am 4. Jänner 1944 geborenen, ledigen Onkel (im Folgenden Verschollener) für tot zu erklären. Für den Verschollenen ist seit 1988 - über Antrag seines (inzwischen verstorbenen) Vaters - eine Abwesenheitspflegschaft anhängig; ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB wurde bestellt. Der Verschollene ist Alleineigentümer einer Liegenschaft in Gampern und verfügte über Sparbücher und G... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.2003

RS OGH 1991/11/28 8Ob599/90, 3Ob209/03m, 4Ob214/21f

Norm: TEG §1 Abs1TEG §3
Rechtssatz: Für die Einleitung eines Todeserklärungsverfahrens ist nicht nur der Ablauf der für die Todeserklärung aufgrund allgemeiner Verschollenheit gemäß § 3 TEG vorgesehenen Fristen (von zehn Jahren ab dem letzten Lebenszeichen oder unter entsprechenden Umständen noch kürzere Zeiträume), sondern auch nach dem Umständen des Falles überdies das Vorliegen ausreichender
Gründe: für die Annahme ernstlicher Zweifel an sein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1991

TE OGH 1991/11/28 8Ob599/90

Begründung: Der österreichische Staatsbürger Ernst P***** wurde *****1938 in Wien geboren. *****1965 schloß er vor dem Standesamt Wien-Favoriten die Ehe mit Beatrix Herta P*****. Dieser Ehe entstammen die *****1965 geborene Antragstellerin Barbara P***** und der *****1968 geborene Ernst P*****. Ende Mai 1968 verließ Ernst P***** sen. seine Familie und ließ seither weder gegenüber seiner Gattin noch seinen Kindern etwas von sich hören. Sein letzter bekannter Aufenthalt war in Salzbur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.11.1991

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