Entscheidungen zu § artikel7 StGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1986/1/14 4Ob123/84

Norm: StGG Art7 StGG Art. 7 heute StGG Art. 7 gültig ab 23.12.1867
Rechtssatz: Eine Regelung, die zwischen Bediensteten des Aktivstandes und solchen des Ruhestandes unterscheidet, ist mit dem Gleichheitsgebot grundsätzlich vereinbar, weil hier nicht Gleiches, sondern Ungleiches gerege... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.01.1986

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